Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihren Sport in einem sicheren, respektvollen und gewaltfreien Umfeld auszuüben. Sportvereine und -verbände tragen eine besondere Verantwortung, dieses Recht aktiv zu schützen und Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich junge Menschen sicher entwickeln können.

Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei sowohl präventive Maßnahmen und die Sensibilisierung aller Beteiligten als auch klare Handlungswege für den Umgang mit Verdachtsfällen und konkreten Vorfällen. Kinder- und Jugendschutz hat das Ziel, Kinder und Jugendliche vor allen Formen von Gewalt und Gefährdung zu schützen. Dazu gehören insbesondere:

  • Interpersonale Gewalt – absichtlicher Einsatz von Gewalt oder Macht gegenüber anderen Personen, sie kann in folgenden Formen auftreten:
  • Sexualisierte Gewalt – alle Formen sexualisierter Grenzverletzungen, Übergriffe und strafbarer Handlungen.
  • Körperliche Gewalt – körperliche Übergriffe oder unangemessene Bestrafungen.
  • Seelische Gewalt – beispielsweise Beleidigungen, Demütigungen, Einschüchterungen, Ausgrenzung oder Mobbing.
  • Digitale Gewalt – zum Beispiel Cybermobbing, grenzüberschreitende Kommunikation über soziale Medien oder Messenger-Dienste sowie die unerlaubte Weitergabe von Bildern oder persönlichen Informationen.
  • Diskriminierung – Benachteiligung oder Ausgrenzung aufgrund beispielsweise von Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder Identität.
  • Vernachlässigung – das Unterlassen notwendiger Fürsorge oder Aufsicht sowie das Missachten grundlegender Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen.
  • Grenzverletzungen und Machtmissbrauch – Verhaltensweisen, bei denen persönliche Grenzen überschritten oder Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnisse ausgenutzt werden.

Sexualisierte Gewalt ist eine Form interpersonaler Gewalt. Kinder- und Jugendschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt sowie vor Vernachlässigung und anderen Grenzverletzungen.

Der Kinder- und Jugendschutz setzt dabei nicht erst bei strafbaren Handlungen an. Bereits grenzverletzendes oder unangemessenes Verhalten soll erkannt, angesprochen und verhindert werden, um ein sicheres und respektvolles Miteinander im Sport zu fördern.